Übersicht zu den Rahmenbedingungen:
„Ergänzungsfach“ an den schweizerischen Maturitätsschulen

Das Ergänzungsfach (EF) ist im MAR zusammen mit dem Schwerpunktfach und der Maturaarbeit als Bestandteil des Wahlbereichs aufgeführt. Der für diese 3 Teile vorgeschriebene Umfang soll nach dem Reglement 15-25% der gesamten Unterrichtszeit betragen. Daraus resultiert, dass die Stundendotation für das Ergänzungsfach nicht einheitlich geregelt ist. Der Umfang des EF umfasst durchschnittlich etwas mehr als 4.1 Jahreslektionen (JL). Die kleinste Dotation ist im Kanton ZH: hier gibt es 3 Schulen (KZO Wetzikon, KS Enge Zürich und KS Freudenberg Zürich), an welchen das EF nur 2 JL umfasst; das grösste Pensum ist im Kt. ZG an der KS Menzingen mit 8 JL zu finden (Tabelle 1). Was die Dauer des Ergänzungsfachs betrifft, so sind die Kantone/Schulen frei, dieses im letzten MAR-Jahr oder auf die beiden letzten MAR-Jahre verteilt anzubieten (siehe Tabelle 2).
Im weiteren ist es auch nicht einheitlich geregelt, ob das Ergänzungsfach mit einer Maturitätsprüfung abgeschlossen wird oder ob die Erfahrungsnote aus dem Unterricht zählt. Eine Übersicht dazu gibt Tabelle 3.

Quellen:

  • Homepage der Schulen / Kantone
  • direkte Angabe der Informatiklehrpersonen oder von Schulleitungsmitgliedern

Tab. 1: Anzahl Jahreswochenlektionen (JWL):

  Anz. Kantone mit 1 Jahr mit 2 Jahren
3 Jahreslektionen
1 Jahr: BL (obligat. vorgängiges FF), SO, VD
3 -
4 Jahreslektionen
1 Jahr: AG, SG, UR
2 Jahre: LU, NW, FR, GE, NE, VS fr, TI
3 7
5 Jahreslektionen
1 Jahr: AR
2 Jahre: BE, GL, JU, VS dt
1 3 (4)
6 Jahreslektionen
2 Jahre: AI, BS, GR, OW, SH, TG
- 6
Kantone mit verschiedenen Dotationen:
SZ: 3 JWL: 1 SJ., 4 JWL: 3 Sch. 4.5 JWL: 1 SJ.
ZG: KS Zug: 5 JWL, KS Menzingen: 8 JWL
ZH: 2 JWL: 3 Sch., 3 JWL: 17 Sch.
   

Anm: die KS Zug hat die Stundendotation des Ergänzungsfachs auf das Schuljahr 2009/10 um 1 JWL (neu: 5 JWL) erhöht.

Tab. 2: Dauer des Ergänzungsfachs

  1 Jahr 2 Jahre
23 Kantone mit kantonaler Regelung
diese 23 Kantone teilen sich wie folgt auf:
8: 15:
8 Kantone mit 1 kantonalen Maturitätsschule
1 Jahr: AR, UR
2 Jahre: AI, GL, JU, NW, OW, SH
2 6
4 Kantone mit 2 bis 4 kant. Mittelschulen
1 Jahr: SO (2)
2 Jahre: TG (4), NE (3), VS (4)
1 3
7 Kantone mit 5 bis 7 kant. Mittelschulen
1 Jahr: AG (6), BL (5), SG (5)
2 Jahre: BS (5), GR (7), FR (7), TI (5)
3 4
4 Kantone mit mehr als 9 kant. Mittelschulen
1 Jahr: ZH (20), VD (9)
2 Jahre: BE (12), GE (12)
2 2
3 Kantone mit schuleigenen Regelungen:    
LU: 1 Jahr: 1 Schule - 2 Jahre: 7 Schulen    
SZ: 1 Jahr: 3 Schulen - 2 Jahre: 2 Schulen    
ZG: 1 Jahr: 1 Schule - 2 Jahre: 1 Schule    

Das einjährige Ergänzungsfach wird an 54, das zweijährige an 72 Maturitätsschulen geführt.

Tab. 3 Abschluss des Ergänzungsfachs

Allen Schulen ist gemeinsam, dass in mindestens fünf Fächern Maturaprüfungen stattfinden. Ob das 5. Fach aber das Ergänzungsfach ist oder ein anderes, ist kantonal zu regeln. Daher gibt es Kantone, in welchen das EF ohne Prüfung stattfindet, in anderen haben die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen dem EF und z.B. Englisch, im dritten Fall legt die Schulleitung von Jahr zu Jahr neu fest, was als fünftes Fach geprüft wird und im vierten Fall schliessen alle EF mit einer Maturaprüfung ab.

Maturaprüfung im EF (Anzahl Kantone)
  nein evt. ja
Keine Maturaprüfung im EF
AR, AI, GE, NW, SG, SO, TG, TI
8    
Schüler/Schülerin kann wählen, ob EF oder anderes Fach
Prüfung mündlich und schriftlich
BE, BS, GL, LU, NE (m nur ev.), SH, VS, ZG
Prüfung mündlich oder schriftlich
ZH
  9  
Schulleitung entscheidet ob EF oder anderes Fach
schriftlich und mündlich: BL
schriftlich, ev. auch mündlich: SZ (ohne Immensee)
nur mündlich: UR
3
Maturaprüfung im EF obligatorisch
mündlich und schriftlich: JU
nur schriftlich: AG (Stand 2010:Wechsel der Modalität wird disktutiert)
nur mündlich: FR, GR, OW, VD
    6

-- JacquelinePeter - 28 Jun 2009

Topic revision: r9 - 26 Jun 2010 - 10:21:10 - JacquelinePeter
 
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